Elternbeirat

Laut der hessischen Verfassung sind die Eltern aktiv an der Gestaltung der Schulen beteiligt.

Dies erfolgt im Rahmen der Elternbeiräte und der Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz.

Liebe Eltern,

hier erhalten Sie Informationen über die Elternvertretung und Ihre Aufgaben. Sie sind herzlich eingeladen, sich als Elternbeiräte in der Klasse Ihres Kindes wählen zu lassen und über diesen Weg aktiv den Schulaltag mitzugestalten.

An der Heinrich-Kromer-Schule arbeiten Lehrer*innen, Schulleitung, der Förderverein und der Elternbeirat zum Wohle unserer Kinder zusammen. Nicht nur als Elternbeirat, sondern auch als Helfer*innen im Leseclub oder dem Schulgarten und vieles mehr. Es geht nur gemeinsam.

Schulelternbeirat

Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 Hessisches Schulgesetz - HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt (§ 110 HSchG).

An Schulen bzw. in Schuljahrgängen, die keine Jahrgangsklassen bilden, treten anstelle der Klassenelternschaft die Jahrgangselternvertreterinnen und Jahrgangselternvertreter und in den beruflichen Schulen mit Teilzeitunterricht die Abteilungselternbeiräte. Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen im Zuge der gestärkten Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats.

Die Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats, unter anderem die Entscheidung über das Schulprogramm. Der Schulelternbeirat hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule (§ 110 Abs. 2 HSchG).

Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. Kreis- und Stadtelternbeiräte, die ebenso wie der Landeselternbeirat von Delegierten der Schulelternbeiräte gewählt werden, haben u.a. ein Anhörungsrecht bei Schulenentwicklungsplänen der Schulträger.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrern und Eltern. Sie besteht aus Vertretern des Schulelternbeirats und Vertretern des Lehrerkollegiums.

Die Schulleitung führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
  • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit, etc.

Einschulung

Das Einschulungsverfahren beginnt bereits eineinhalb Jahre vor der tatsächlichen Einschulung, um Ihr Kind bestmöglich auf den Schulstart vorbereiten zu können.

MärzSchüleranmeldung
SeptemberElternabend zum Veränderten Schulanfang
NovemberBeginn der Projekte
Februar

Elterngespräche bei besonderem oder sonderpädagogischem Förderbedarf

Anmeldung der Kann-Kinder

Mai/JuliAllgemeiner Informationselternabend
Juni/Juli

Klassenbildung

Elternabend zum neuen Vorlaufkurs

August/

September

Einschulungsfeier

Erster Klassenelternabend am Mittwoch nach den Sommerferien


Für spezielle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit unserem Sekretariat Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Schulordnung

Die Schulordnung zum Download finden Sie hier:

Krankmeldung und Beurlaubung

Bitte melden Sie Ihr Kind über einen Mitschüler oder eine Mitschülerin krank. Geben Sie Ihrem Kind eine Entschuldigung mit in die Schule, sobald es wieder gesund ist. Ein Attest vom Arzt wird erst ab dem dritten Tag benötigt.

Einen Antrag auf besondere Beurlaubung Ihres Kindes finden Sie hier:

Einen Antrag auf besondere Beurlaubung Ihres Kindes finden Sie hier: